Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir prüfen auch den BFSG-Sofort-Check selbst. Diese Erklärung beschreibt den belegten Umfang und die noch offenen Prüfungen.

Stand: 3. Oktober 2026

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für den BFSG-Sofort-Check der EXTRA Group GmbH unter bfsg-sofort.de und dem Zweitnamen check.extra-group.com. Dazu gehören die öffentlich zugänglichen Informationsseiten und die angebotenen Prüf-, Anfrage- und Bestellwege. Der Nachweis unten umfasst nur die tatsächlich erfassten Seiten und Zustände. Externe Zahlungsoberflächen und die Websites, deren Adresse Besucher zur Prüfung eingeben, sind nicht Gegenstand dieser Erklärung.

Über den Sofort-Check können Sie eine Webadresse zur automatisierten Prüfung eingeben und das Ergebnis im Browser lesen. Die Informationsseiten erläutern das Verfahren und weiterführende Leistungen; über die Anfrage- und Bestellwege können Sie uns beauftragen.

Belegter Prüfstand

Am 3. Oktober 2026 wurden 21 Seiten dieses Auftritts erfasst. axe-core und der automatisierte Tastaturdurchlauf meldeten dort keine Befunde. Ein vertiefter Lauf am selben Tag ergänzte weitere Prüfwerkzeuge und eine Stichprobe von vier Seitentypen. Deren zusätzliche Hinweise und die abschließende Bewertung sind noch offen. Eine vollständige Vereinbarkeit mit WCAG 2.2 AA ist damit nicht nachgewiesen.

Die vier vertieft ausgewählten Seiten waren Startseite, Netz-Check, Kostenübersicht und Shop-Migration. Ein vollständiger Durchlauf aller individuellen Ergebnis-, Anfrage-, Bestell- und Zahlungszustände ist mit dieser Stichprobe nicht belegt. Die Messung ging der Veröffentlichung dieser Erklärung voraus; ihr Ergebnis gilt für die damals erfassten Seiten.

Unser Prüfverfahren

Wir prüfen, ob Menschen unsere Seiten lesen, verstehen und bedienen können. Die tägliche Überwachung und der vertiefte Prüflauf haben unterschiedliche Aufgaben. Maßstab sind WCAG 2.2, Stufe AA; zusätzliche Qualitätsprüfungen kennzeichnen wir gesondert.

Unser Prüfverfahren im Einzelnen

Tägliche Überwachung

Auf den erfassten Seiten prüfen wir mit axe-core maschinell erkennbare WCAG-Verstöße sowie ergänzend berechenbare Farbkontraste, Überschriften, Seitenstruktur und die Übereinstimmung sichtbarer Beschriftungen mit zugänglichen Namen. Ein Tastaturdurchlauf untersucht Erreichbarkeit, Fokus und Tastaturfallen. Hinzu kommen der Umbruch bei 320 CSS-Pixeln und eine zusätzliche Prüfung bei 375 Pixeln. Der 375-Pixel-Durchlauf kann auf eine dokumentierte Auswahl unterschiedlicher Seitentypen begrenzt sein. Auf bis zu vier ausgewählten Seiten erzeugen wir zusätzlich ein Protokoll des Accessibility-Trees und suchen nach Bedienelementen ohne zugänglichen Namen.

Vertiefter Prüflauf

axe-core, Tastaturdurchlauf, IBM Equal Access und Nu HTML Checker prüfen die erfassten Seiten. Siteimprove Alfa und QualWeb ergänzen die Regelprüfung auf einer Auswahl von bis zu acht Seiten unterschiedlicher Typen. Auf dieser Auswahl untersuchen wir außerdem:

  • Umbruch, vergrößerbare Schrift, erhöhte Text- und Zeilenabstände, Struktur und Sprachauszeichnung;
  • Fokusverdeckung, reduzierte Bewegung, Eingabefelder, Fehlerhinweise, Statusmeldungen sowie geöffnete Menüs, Dialoge und andere interaktive Zustände;
  • Zielgrößen nach WCAG 2.5.8 sowie Hinweise auf Prüfbedarf bei Ziehbewegungen, Anmeldung, konsistenter Hilfe und wiederholter Dateneingabe;
  • Medien und vorhandene Untertitel oder Textalternativen; deren inhaltliche Qualität bleibt eine gesonderte Bewertung;
  • Qualität von Link- und Bedienelementnamen sowie Bildbeschreibungen: KI kann die Bewertung unterstützen; der Bildvergleich erfasst bis zu sechs Inhaltsbilder je ausgewählter Seite;
  • Vorlese-Struktur im Accessibility-Tree und browserübergreifende Regelprüfungen in Chromium, WebKit und Firefox;
  • Wirkung von Links, erreichbare Ziele und Pflichtinformationen sowie ergänzend Layoutsprünge beim Laden.

Für bis zu 20 in den erfassten HTML-Seiten gefundene PDF-Verweise prüft veraPDF die maschinell prüfbaren Anforderungen von PDF/UA-1. Lesereihenfolge und Verständlichkeit benötigen zusätzliche Bewertung.

Was ein Ergebnis belegt

Jeder Lauf hält Seitenumfang, Stichprobe, Ergebnisse und ausgefallene Prüfschritte fest. Ein bestandenes Teilergebnis gilt für diesen Umfang; es belegt keine vollständige WCAG-Konformität. Hinweise mehrerer Prüfwerkzeuge werden abgeglichen. Ein Einzelhinweis wird dadurch weder automatisch widerlegt noch automatisch bestätigt. Offener Bewertungsbedarf bleibt sichtbar. Die Accessibility-Tree-Protokolle ersetzen keinen Test mit einem echten Screenreader wie NVDA; solche Bedienprüfungen und menschliche Bewertungen werden mit eigenem Umfang dokumentiert. Nicht geprüfte Kauf-, Anmelde- oder Drittanbieterbereiche sind vom automatisierten Ergebnis nicht mitabgedeckt.

Offene Prüfung und Meldungen

Die zusätzlichen Werkzeughinweise werden am jeweiligen Seitenzustand bewertet. Menschliche Bewertungen, vollständige Transaktionswege und Bedienprüfungen mit einem echten Screenreader bleiben gesonderte Nachweise. Wir führen nicht gemessene Bereiche nicht als bestanden.

Wenn Ihnen eine Barriere begegnet oder Sie Inhalte in einer zugänglicheren Form benötigen, nennen Sie uns bitte die betroffene Adresse und den Schritt, bei dem Sie nicht weiterkommen: Barriere schriftlich melden.

Betreiberin: EXTRA Group GmbH, Mathes-Deutsch-Weg 24B, 84036 Landshut. Der fachliche Maßstab ist WCAG 2.2, Stufe AA. Automatisierte Teilergebnisse ersetzen keine vollständige Konformitätsbewertung.

Marktüberwachung

Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR) ist die Marktüberwachungsbehörde für Dienstleistungen im Anwendungsbereich des BFSG. Kontakt: Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg, kontakt@mlbf-barrierefrei.de. Informationen und Meldewege finden Sie bei der MLBF.